21 Ağustos 2014 Perşembe

Vollkasko oder Teilkasko?


Eine Vollkasko-Versicherung deckt die genannten Leistungen der Teilkasko immer mit ab, es sei denn, der Versicherungsnehmer schließt dies ausdrücklich aus. Grundsätzlich ist die Vollkasko jedoch vorrangig auf selbstverschuldete Schäden am fahrbaren Untersatz ausgerichtet. Das heißt, eine Vollkasko-Versicherung haftet bei Eigenverschulden, außerdem bei Kollisionen mit Fahrerflucht oder Beschädigungen durch Dritte, die nicht zahlungsfähig sind oder nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Zudem zahlt sie bei Vandalismus am Fahrzeug und kann - schon aufgrund der Sprachbarriere - bei unklaren Unfällen im Ausland viel Geld und Nerven sparen.

Im Unterschied zur obligatorischen Haftpflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss, ist die Kasko-Versicherung freiwillig. Während die Haftpflicht lediglich Schäden abdeckt, die man an anderen Autos verursacht, ist Kasko für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug gedacht. Dabei wird zwischen.

Eine Teilkasko-Versicherung wird wirksam, wenn unverschuldete Schäden am Auto auftreten, also bei Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag, Marderbefall oder bei Glasbruch und Wildunfällen. Auch wenn das Fahrzeug oder Teile davon gestohlen werden, tritt die Teilkasko in Kraft.


Eine Vollkasko-Versicherung ist vor allem bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis und Neuwagen empfehlenswert. Für beide Kasko-Varianten sollte regelmäßig berechnet werden, wo der Zeitwert des Fahrzeugs aktuell liegt und ob sich die jeweilige Versicherung noch lohnt. Der Vergleich von Teil- und Vollkasko-Kosten kann manchmal eine Ersparnis bringen, da die Vollkasko-Versicherung aufgrund von Rabatten unter Umständen günstiger als die Teilkasko sein kann.Eine Teilkasko versichert unkalkulierbare Risiken, die keinen direkten Zusammenhang mit der Person des Fahrzeughalters haben. Deshalb kann man hier keine Rabatte "erfahren" - auch der beste Chauffeur ist nicht vor Hagel, Diebstahl oder einem Hirsch vor der Motorhaube gefeit …Jenseits aller Berechnungen ist auch bei den Kasko-Versicherungen entscheidend, wie risikobewusst Sie selbst sind. Sie haben die Wahl.

Was ist Teilkasko?


Dabei beinhaltet die Teilkasko als zusätzliche Kfz-Versicherung allerdings ein gänzlich anderes Leistungsspektrum beziehungsweise tritt bei anderen Schäden ein, als es bei der Haftpflichtversicherung der Fall ist. Als Kfz-Halter kann man sich merken, dass die Teilkasko entstandene Schäden am eigenen Kraftfahrzeug finanziell reguliert. Schäden, welche an fremden Fahrzeugen durch den Versicherten verursacht werden, sind hingegen nicht abgesichert. Die Teilkaskoversicherung deckt in erster Linie Naturereignisse wie Hagel, Blitz, Sturm und Feuer und Kollisionen mit Haarwild ab. Ebenso werden Schäden durch Tiere wie zum Beispiel Maderbisse an Kabeln reguliert.

Auch dann, wenn fremde Personen durch Einbruch oder Diebstahl des Fahrzeuges einen Schaden verursachen, wird dieser von der Kfz-Versicherung ersetzt. Schäden durch Vandalismus und auch aufgrund der Tatsache, dass der Versicherte den Schaden am Fahrzeug selbst zu verantworten hat, werden nicht abgedeckt. Dieses ist regelmäßig dann der Fall, wenn er einen Unfall verursacht hat und das eigene Auto dadurch beschädigt wird. Wer auch für solche Fälle einen Versicherungsschutz haben möchte, muss als Ergänzung oder Alternative noch eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Auch dann, wenn fremde Personen durch Einbruch oder Diebstahl des Fahrzeuges einen Schaden verursachen, wird dieser von der Kfz-Versicherung ersetzt. Schäden durch Vandalismus und auch aufgrund der Tatsache, dass der Versicherte den Schaden am Fahrzeug selbst zu verantworten hat, werden nicht abgedeckt. Dieses ist regelmäßig dann der Fall, wenn er einen Unfall verursacht hat und das eigene Auto dadurch beschädigt wird. Wer auch für solche Fälle einen Versicherungsschutz haben möchte, muss als Ergänzung oder Alternative noch eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Was ist Vollkasko?



Neben der in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben KFZ-Haftpflichtversicherung, hat man zudem noch die Möglichkeit freiwillig eine Vollkasko oder eine Teilkasko Versicherung abzuschließen. Beide Zusatzversicherungen bieten eine Kostenübernahme an, wenn ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden ist. Dabei ist der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung umfangreicher als der Schutz durch die Teilkaskoversicherung
Der Schutz durch die Vollkaskoversicherung ist hingegen auch teurer. Für den Verbraucher ist es auf jeden Fall wichtig ist zu wissen, wo genau der Unterschied zwischen den beidenKaskoversicherungen liegt. Nur dann kann man sinnvoll entscheiden, ob die Teilkasko ausreicht oder man sich besser für den Abschluss einer Vollkasko entscheidet, weil diese in bestimmten Bereichen zusätzlichen Schutz bietet.
Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Sie kann für jede Art von Kraftfahrzeug, auch für LKWs oder für Motorräder, abgeschlossen werden. Sehr häufig wird diese Kaskoversicherung dann genutzt, wenn man ein neues oder ein sehr teures Fahrzeug besitzt. Hier zeigt sich auch bereits ein wesentlicher Unterschied zwischen der Teilkasko und der Vollkasko.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt nämlich im Gegensatz zur Teilkasko auch Schäden am Fahrzeug des Versicherten, die dieser selbst verursacht hat. Somit erstattet die Versicherung auch Reparaturkosten von selbst verursachten Unfällen. In der Fachsprache wird diese Schadensart übrigens als Kollisionsschäden durch Eigenverschulden bezeichnet.

Vollkasko und Teilkasko

Die Kaskoversicherung, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs (Auto, Boot) auf. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in DeutschlandÖsterreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Auf die Bootskasko wird hier nicht weiter eingegangen.

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.